Die ATECO-Richtlinien für Unternehmen, die am 4. Mai wieder öffnen dürfen, wurden in einem Regierungsdokument veröffentlicht. Dieses Datum markiert den Beginn der angekündigten Phase 2, die Premierminister Giuseppe Conte gestern Abend vorgestellt hat. In dieser Phase können zahlreiche Unternehmen wieder öffnen. Phase 2 ist in drei Termine unterteilt: den 4. Mai, den 18. Mai und den 1. Juni. Schauen wir uns genauer an, was an jedem dieser Termine möglich sein wird.
Der Kalender der Phase 2
27. April: Export und Baustellen. Produktions- und Industrieaktivitäten mit Exportzweck sowie Baustellen für Gefängnisse, Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Sozialwohnungen und Anlagen zum Schutz vor hydrogeologischer Instabilität werden wieder aufgenommen. Zu den zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen gehören: Temperaturkontrollen vor Betreten der Baustelle; eingeschränkter Zugang zu Kantinen und Umkleideräumen; tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion von Gemeinschaftsbereichen. Der Großhandel, der die genannten Export- und Bausektoren beliefert, wird ebenfalls heute wieder aufgenommen. 4. Mai: Reisen innerhalb der Region . Ab dem 4. Mai sind Reisen innerhalb der eigenen Wohnregion erlaubt, jedoch nur bei nachgewiesenen beruflichen Erfordernissen, in Notfällen oder aus gesundheitlichen Gründen . Reisen in andere Regionen erfordern ebenfalls nachgewiesene berufliche Erfordernisse, absolute Dringlichkeit oder gesundheitliche Gründe . Besuche bei Verwandten sind erlaubt, sofern das Versammlungsverbot und die Abstandsregeln eingehalten und Masken getragen werden . Familientreffen sind verboten. 4. Mai: Produktionsaktivitäten und private Baustellen. Ab dem 4. Mai werden alle Produktions- , Textil-, Mode-, Automobil-, Glas- und Bautätigkeiten wieder aufgenommen; auch der Großhandel und private Baustellen öffnen wieder. Im Vorfeld des 4. Mai fordert die Regierung Unternehmen dringend auf, geeignete Arbeitsumgebungen gemäß den neuen Sicherheitsvorkehrungen vorzubereiten. Ab dem 4. Mai sind Speisen zum Mitnehmen und individuelle sportliche Betätigung erlaubt. Während die Bars und Restaurants, die bis zum 1. Juni geschlossen bleiben, noch geschlossen sind, wird ab dem 4. Mai Essen zum Mitnehmen für den Verzehr zu Hause oder am Arbeitsplatz angeboten. Auch individuelle sportliche Betätigung von zu Hause aus ist erlaubt; professionelles Training für Einzelsportarten ist wieder möglich, Mannschaftssportarten voraussichtlich ab dem 18. Mai. Parks, Villen und öffentliche Gärten werden wieder geöffnet (Bürgermeister können weiterhin weitere Verbote oder Einschränkungen erlassen).
4. Mai: Beerdigungen erlaubt, Messen verboten. Die Entscheidung der Regierung, Beerdigungen im Rahmen religiöser Zeremonien (maximal 15 Personen, mit Masken und unter Einhaltung des Mindestabstands) zu erlauben, sorgt bereits für Kontroversen. Messen mit Gläubigen sind bis auf Weiteres ausgesetzt, bis eine Stellungnahme des Technisch-Wissenschaftlichen Komitees vorliegt. 18. Mai: Einzelhandel. Der Einzelhandel darf am zweiten geplanten Termin wieder öffnen, sofern die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Kunden (und die Bereitstellung von Schutzausrüstung für die Öffentlichkeit) gewährleistet werden kann. Ziel ist es, Stoßzeiten zu vermeiden, indem die Öffnungs- und Schließzeiten der verschiedenen Geschäfte gestaffelt werden. Dies bedeutet, dass Bekleidungs- und Schuhgeschäfte, Juweliergeschäfte und alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen. 18. Mai: Kultur und gemeinschaftliche körperliche Aktivitäten . Museen dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings mit begrenzter Besucherzahl und unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Maskenpflicht. Mannschaftssportler dürfen das Training wieder aufnehmen. 1. Juni: Bars und Restaurants – Die Wiedereröffnung am 1. Juni wird derzeit diskutiert. Der italienische Verband der Gaststätten hat ein spezifisches Sicherheitsprotokoll festgelegt: ein Meter Abstand zwischen den Tischen, separate Ein- und Ausgänge, vorzugsweise kontaktloses Bezahlen am Tisch sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion. Die zulässige Gästezahl muss ebenfalls reduziert werden. 1. Juni: Schönheit und Wellness – Die Schönheits- und Körperpflegebranche öffnet am 1. Juni wieder: Friseure, Barbiere, Kosmetikstudios und andere Betriebe im Bereich der Körperpflege müssen ein Verhältnis von einem Mitarbeiter zu einem Kunden einhalten und die geltenden Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen von Masken und Handschuhen sowie die Verwendung ordnungsgemäß sterilisierter Instrumente umsetzen.
ATECO-Liste
01 Landwirtschaft und Tierproduktion, Jagd und damit verbundene Dienstleistungen 02 Forstwirtschaft und Waldnutzung 03 Fischerei und Aquakultur 05 Kohlebergbau (ohne Torf) 06 Erdöl- und Erdgasgewinnung 07 Mineralien 08 Gewinnung anderer Mineralien 09 Bergbau-Unterstützungsdienste 10 Lebensmittelproduktion 11 Getränkeproduktion 12 Tabakproduktion 13 Textilproduktion 14 Bekleidungsherstellung; Leder- und Pelzherstellung 15 Leder- und Lederwarenherstellung 16 Holz- und Holz- und Korkwarenherstellung (ohne Möbel); Herstellung von Stroh und Flechtmaterialien 17 Herstellung von Papier und Papierprodukten 18 Druck und Vervielfältigung von Datenträgern 19 Herstellung von Koks und Erdölraffinerieprodukten 20 Herstellung von chemischen Produkten 21 Herstellung von pharmazeutischen Grundprodukten und pharmazeutischen Präparaten 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten 23 Herstellung von sonstigen nichtmetallischen Mineralprodukten 24 Metallurgie 25 Herstellung von Metallerzeugnissen (ausgenommen Maschinen und Geräte) 26 Herstellung von Computern und elektronischen Produkten ELEKTRONIK UND OPTIK; ELEKTROMEDIZINISCHE GERÄTE, MESSGERÄTE UND UHREN. 27 Herstellung von elektrischen und nichtelektrischen Haushaltsgeräten 28 Herstellung von Maschinen und Anlagen (anderweitig nicht genannt) 29 Herstellung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern 30 Herstellung von sonstigen Transportmitteln 31 Herstellung von Möbeln 32 Sonstige verarbeitende Industrien 33 Reparatur, Wartung und Installation von Maschinen und Anlagen 35 Versorgung mit Strom, Gas, Dampf und Klimaanlagen 36 Sammlung, Aufbereitung und Versorgung mit Wasser 37 Abwassernetze 38 Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung; Materialrückgewinnung 39 Sanierung und sonstige Abfallwirtschaftstätigkeiten 41 Hochbau 42 Tiefbau 43 Spezialbauarbeiten 45 Groß- und Einzelhandel sowie Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern 46 Großhandel (ohne Kraftfahrzeuge und Motorräder) 49 Land- und Pipelineverkehr 50 See- und Wassertransport 51 Luftverkehr 52 Lagerhaltung und Transportunterstützung 53 Post- und Kurierdienste 55 Hotels und ähnliche Einrichtungen 58 Verlagswesen 59 Produktion, Postproduktion und Vertrieb von Film-, Video- und Fernsehprogrammen, Musik und Ton AUFNAHMEN 60 PROGRAMMIERUNG UND SENDUNGSTÄTIGKEITEN 61 TELEKOMMUNIKATION. 62 Softwareproduktion, Computerberatung und verwandte Tätigkeiten 63 Informationsdienstleistungstätigkeiten und sonstige Computerdienstleistungstätigkeiten 64 Finanzdienstleistungstätigkeiten (ohne Versicherungen und Rentenfinanzierung) 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Rentenfinanzierung (ohne obligatorische Sozialversicherung) 66 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen und Versicherungstätigkeiten 68 Immobilientätigkeiten 69 Rechts- und Buchhaltungstätigkeiten 70 Unternehmensführung und Managementberatung 71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; TECHNISCHE PRÜFUNG UND ANALYSE 72 WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 73 WERBUNG UND MARKTFORSCHUNG 74 SONSTIGE BERUFLICHE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE TÄTIGKEITEN 75 VETERINÄRE DIENSTLEISTUNGEN 78 FORSCHUNG, AUSWAHL UND BEREITSTELLUNG VON PERSONAL 80 ÜBERWACHUNGS- UND ERMITTLUNGSDIENSTE 81.2 REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSTÄTIGKEITEN 81.3 LANDSCHAFTSPFLEGE UND -INSTANDHALTUNG (EINSCHLIESSLICH PARKS, GÄRTEN UND BLUMENBEET) 82 UNTERSTÜTZENDE TÄTIGKEITEN FÜR BÜROFUNKTIONEN UND ANDERE GESCHÄFTSUNTERSTÜTZUNGSDIENSTLEISTUNGEN 84 ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND VERTEIDIGUNG; 85 Sozialversicherungspflicht 86 Bildung 87 Gesundheitswesen 87 Soziale Dienstleistungen in Wohneinrichtungen 88 Soziale Dienstleistungen außerhalb von Wohneinrichtungen 94 Aktivitäten von Vereinen 95 Reparatur von Computern und persönlichen und Haushaltsgegenständen 97 Aktivitäten von Familien und Lebensgemeinschaften als Arbeitgeber von Hausangestellten 99 Extraterritoriale Organisationen und Einrichtungen.
