Die italienische Energieregulierungsbehörde ARERA hat die Maßnahmen, mit denen sie Ende März die Sperrung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung (wegen Zahlungsverzugs) für Privatkunden ausgesetzt hatte, bis zum 17. Mai verlängert . Während die Behörde in ihrer vorherigen Maßnahme Verbrauchern mit Zahlungsfristen zwischen dem 1. März und dem 30. April einen Bonus gewährt hatte, wird dieser nun auf diejenigen mit Zahlungsfrist bis zum 31. Mai ausgeweitet. Die Frist für die Beantragung des Rabatts endet am 31. Juli 2020. In einem zweiten Schritt, nach formeller Genehmigung des Antrags durch die Behörde, wird der Rabatt „kontinuierlich und rückwirkend ab dem ursprünglichen Ablaufdatum“ direkt auf die Rechnung angewendet. Die Verlängerung hat die übliche Laufzeit von 12 Monaten , erklärt ARERA. Ab dem nächsten Jahr werden die Energieboni jedoch automatisch gewährt : Berechtigte müssen sie nicht mehr jährlich beantragen, sondern erhalten sie automatisch auf ihrer Rechnung.
Blockierung von Abberufungsverfahren wegen Nichtzahlung
Das Paket bestätigt neben den Verlängerungsbeschlüssen die Aussetzung von Mahnverfahren für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 200.000 Kubikmetern (m³) Strom und Gas. Gleiches gilt für Wasser. Ab dem 18. Mai müssen Wasser-, Strom- und Gasversorger daher die Mahnverfahren unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist wieder aufnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass die erste Mahnung oder Zahlungsaufforderung ein Angebot zur zinslosen Ratenzahlung enthalten muss. Gewerblichen Wasserabnehmern kann der Versorger (nach Prüfung durch die zuständige Behörde) die Möglichkeit der Ratenzahlung für Rechnungen anbieten, die am 31. Mai fällig sind oder im laufenden Monat ausgestellt wurden.
Sozialbonus für Strom und Gas
In einer Pressemitteilung erläuterte ARERA ihre Entscheidung wie folgt: „ Verbraucher, deren Bonus zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2020 ausläuft (die vorherige Frist war der 30. April), haben die Möglichkeit, ihren Antrag auf den Bonus über die ursprüngliche Frist hinaus bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern. Nach Genehmigung des Antrags und den üblichen Prüfungen wird der Rabatt rückwirkend und ohne Unterbrechung ab dem ursprünglichen Ablaufdatum gewährt. Die Verlängerung hat eine Laufzeit von in der Regel zwölf Monaten .“ Das Gericht stellte klar, dass eine Rückerstattung für zu viel gezahlte Beträge an den Stromversorger beantragt werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass die Rückerstattung nach zehn Jahren verfällt. Daher kann vorerst nur eine Rückerstattung für Beträge beantragt werden, die zwischen Mai 2010 und Dezember 2011 zu viel gezahlt wurden.